Physiotherapie / Krankengymnastik

 

Definition Physiotherapie

Bei dem Begriff „Physiotherapie“ handelt es sich um den Oberbegriff, der alle aktiven und passiven Therapieformen umfasst. Dies wird aus der Ausbildungszielbeschreibung des MPhG (§§ 3 u. 8) deutlich. Unter dem Oberbegriff  Physiotherapie findet sich daher einerseits die Krankengymnastik*, die dem Physiotherapeuten vorbehalten ist sowie andererseits die physikalische Therapie, also das Berufsfeld, in dem Physiotherapeuten und Masseure gleichberechtigt nebeneinander tätig werden. Die physikalische Therapie ihrerseits untergliedert sich in die Bereiche Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie sowie Thermotherapie.

Physiotherapie (engl. physiotherapy) umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie (engl. kinesitherapy; therapeutic exercises) sowie die physikalische Therapie (physical therapy). Physiotherapie nutzt als natürliches Heilverfahren die passive – z.B. durch den Therapeuten geführte – und die aktive, selbstständig ausgeführte Bewegung des Menschen sowie den Einsatz physikalischer Maßnahmen zur Heilung und Vorbeugung von Erkrankungen. Physiotherapie findet Anwendung in vielfältigen Bereichen von Prävention, Therapie und Rehabilitation sowohl in der ambulanten Versorgung als auch in teilstationären und stationären Einrichtungen. Damit ist die Physiotherapie eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen oder operativen Therapie.

*Der Begriff Krankengymnastikwird den modernen Anforderungen physiotherapeutischer Verfahren inzwischen nicht mehr gerecht, weil nicht nur „Kranke“ die Leistungen in Anspruch nehmen und „Gymnastik“ als Leibes- und Körperübung die verwendete Methodenvielfalt sehr einschränken würde.

Inzwischen hat sich das Berufsfeld weiterentwickelt, das erweiterte Verständnis lässt sich in der Bewegungstherapie zum Ausdruck bringen. Bewegungstherapie bildet die Hauptaufgabe der Physiotherapie. Sie ist ein dynamischer Prozess, der sich an die Steigerung der Belastbarkeit im Verlauf des Heilungsprozesses anpasst.

Kassenleistungen auf Rezepte oder

seit 15.04.2015 rezeptfrei auf Rechnung (segtorale Heilpraktik)

wenn Ihnen Ihr Arzt auf Grund von Sparmaßnahmen

ein Kassenrezept verweigert.

  • Krankengymnastik
  • Manuelle – Therapie
  • Bobath – Therapie (Erw.)
  • Brügger – Therapie
  • Entwicklungskinesiologische Therapie (E – Technik n. Peter Hanke)
  • Hausbesuche
  • Kinesio-Taping (keine Kassenleistung)

 

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