Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie

In Deutschland ist die Ausübung der Heilkunde allein Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahre 2009 (BVerwG 3C 19.08) festgestellt, dass Physiotherapeuten, nach Ablegen einer Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt werden darf.

Nach bestandener Prüfung darf die Bezeichnung Heilpraktiker für  Physiotherapie oder sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie geführt werden.

Der Heilpraktiker für den Bereich Physiotherapie berechtigt den Physiotherapeuten zur Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Patienten wird hierdurch ein direkter Weg zur physiotherapeutischen Betreuung ermöglicht.

 

Seit April 2015 besitzt PhysioOpteamum die Zulassung Behandlungen ohne ärztliche Verordnung durchzuführen.  (BVerwG 3C 19.08) 

Unsere gesamten therapeutischen Leistungen stehen Ihnen somit auch ohne Rezept zur Verfügung und werden Ihnen am Ende der Behandlung zum üblichen Kassensatz in Rechnung gestellt.

Die Krankenkassen übernehmen diese rezeptfreien Behandlungen leider nicht!!

 

Sollten Sie aber eine

Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

haben, dann können sie ihre Rechnung über diese Zusatzversicherung abrechnen.

Ausnahme:

Osteopathie muss weiterhin auf Privatrezept verordnet werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.